Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liber Haustechnik GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Liber Haustechnik GmbH
- Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Liber Haustechnik GmbH (nachfolgend Liber Haustechnik GmbH genannt) und ihren Auftraggebern (Kunden).
1.2 Bestimmungen der AGB des Auftraggebers, die diesen AGB entgegenstehen, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Beauftragung gültige Fassung der AGB der Liber Haustechnik GmbH.
- Vertragsabschluss
2.1 Die Angebote der Liber Haustechnik GmbH sind bis zur schriftlichen Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf dem erkennbaren Zustand der Sache zum Zeitpunkt der Besichtigung oder nach telefonischen Angaben und sind als Richtpreis anzusehen.
2.2 Hat der Auftraggeber das Angebot der Liber Haustechnik GmbH nicht ausdrücklich oder schriftlich angenommen, gilt der Vertrag dennoch als geschlossen, sobald der Auftraggeber die Leistung ohne Widerspruch entgegennimmt oder die Liber Haustechnik GmbH die Arbeiten beginnen lässt.
2.3 Das Angebot kann sich bei unvorhergesehenen Leistungen erhöhen, die bei der Besichtigung nicht erkennbar waren. Weitere Erhöhungen können durch Zusatzarbeiten entstehen, z.B. für alle erforderlichen Maurer-, Beton-, Gipser-, Stahl-, Schlosser-, Gerüst-, und Plattenarbeiten.
2.4 Ändern sich die Grundlagen des Preises durch Anordnungen des Auftraggebers oder aufgrund eines erst im Laufe der Ausführung erkennbaren Problemgrades, wird der Preis nach der geänderten Berechnungsgrundlage bestimmt. Bei erheblichen Abweichungen wird der Auftraggeber unverzüglich informiert.
2.5 Durch Auftragserteilung werden Geschäftsbedingungen der Liber Haustechnik GmbH als verbindlich anerkannt.
- Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die im Angebot ausgewiesenen Preise sind drei Monate ab Angebotsdatum gültig und verstehen sich in CHF ohne MwSt. Arbeiten, die nicht im Angebot aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.
3.2 Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Nichtzahlung erfolgt eine erste Mahnung ohne Mahngebühren, die zweite Mahnung kostet Fr. 20 und die dritte Fr. 40. Danach wird die Forderung einem Inkassobüro übergeben.
3.3 Bei Aufträgen über CHF 10,000.00 sind Zahlungen wie folgt zu leisten: 1/3 als Anzahlung nach Auftragsbestätigung, 1/3 nach Ablauf der Hälfte des Auftragsvolumens und 1/3 mit Vorlage der Schlussrechnung.
3.4 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung der Arbeit, sofern nicht anders vereinbart. Bei grösseren Beträgen sind Akontorechnungen möglich.
3.5 Mündliche Preisangaben haben nur dann Gültigkeit, wenn die Liber Haustechnik GmbH diese schriftlich bestätigt.
- Beizug von Dritten
4.1 Die Liber Haustechnik GmbH kann zur Erfüllung ihrer Pflichten Dritte, wie Hilfspersonen oder Subunternehmer, beiziehen. Die Haftung für diese Dritten ist innerhalb der gesetzlichen Bedingungen ausgeschlossen.
4.2 Die Liber Haustechnik GmbH darf Informationen und Daten an die beauftragten Dritten weitergeben.
- Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Leistungen der Liber Haustechnik GmbH nicht durch Auf- und Umräumarbeiten verzögert werden und dass freier Zugang zum Arbeitsplatz gewährt wird.
5.2 Der Auftraggeber muss die Liber Haustechnik GmbH rechtzeitig über geltende Unfallverhütung-, Arbeitsschutz- und Umweltschutzvorschriften informieren. Änderungen am Angebotspreis können sich daraus ergeben.
5.3 Der Auftraggeber muss die Liber Haustechnik GmbH auf branchenspezifische Sicherheitsvorschriften und technische Besonderheiten hinweisen.
5.4 Der Auftraggeber trägt die Kosten für behördliche Genehmigungen und Versicherungsprämien.
5.5 Stellen von Schuttmulden.
5.6 Kranzüge sowie Abladehilfe von schweren Lasten.
5.7 Schützen der Wannen nach erfolgter Abnahme durch die Bauleitung.
5.8 Brandschutzergänzungen bei Leitungsdurchführungen. Feuerhemmende Türen zu den Apparateräumen.
5.9 Das Schlagen von Löchern, soweit sie nicht mit branchenüblichem Werkzeug gebohrt werden können (z.B. Dübellöcher bei harten Wand- und Bodenplatten).
5.10 Der Auftraggeber haftet für Schäden durch Verletzung von Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten.
5.11 Die Liber Haustechnik GmbH kann den Auftrag aus wichtigen Gründen jederzeit kündigen. Der Auftraggeber schuldet bis dahin entstandene Auslagen und Verwendungen.
- Haftungsbegrenzung und -ausschluss
6.1 Die Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen (Art. 100 OR).
6.2 Es gelten die SIA Norm 118 und die SIA Norm 118/380, soweit deren Bestimmungen nicht in Widerspruch mit den vorliegenden AGB stehen.
6.3 Die Liber Haustechnik GmbH haftet nicht für Folgeschäden oder Arbeiten der Erfüllungsgehilfen, die nicht mit den vereinbarten Leistungen zusammenhängen.
6.4 Die Demontage und Montage vorhandener Gegenstände erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, außer die Liber Haustechnik GmbH übernimmt diese Aufgaben auf gesonderten Auftrag.
6.5 Mit der Abnahme des Werkes, der Übergabe der Schlussrechnung, dem Ablauf der Prüfungsfrist und gemäss Art. 152 SIA 118 sind alle Rückbehaltmöglichkeiten gemäss Art. 82 OR ausgeschlossen.
6.6 Die Liber Haustechnik GmbH haftet nicht für unvermeidbare Defekte an Anlagen.
6.7 Bei Trocknungsmassnahmen übernimmt die Liber Haustechnik GmbH nur Gewähr für die Austrocknung der Dämmebene, nicht für Risse oder Mängel im Unterlagsboden.
- Abrechnung mit Versicherungen oder anderen Dritten
7.1 Die Rechnung wird grundsätzlich auf den Auftraggeber oder Versicherungsnehmer ausgestellt. Eine direkte Zustellung an die Versicherung ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich.
7.2 Lehnt der Rechnungsempfänger die Bezahlung ab, haftet der Auftraggeber für den gesamten Rechnungsbetrag.
- Piketteinsätze und Notfälle
8.1 Wir weisen darauf hin, dass bei Aufgebot unserer Servicemitarbeiter eine Pikettgrundbeitrag von CHF 100.00 anfällt.
Ausserhalb der Bürozeiten – an Samstagen, Sonn- und allgemeinen Feiertagen, verrechnen wir zusätzlich einen erhöhten Stundenansatz.
- Allgemeines
9.1 Sollte eine Bestimmung der AGB ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Im Falle des Rücktritts wegen Betriebsstörungen oder höherer Gewalt kann der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche herleiten.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Liber Haustechnik GmbH. Es gilt schweizerisches Recht.
Haftungsausschlüsse
Die Liber Haustechnik GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind:
- Unsachgemäße Verwendung: Schäden durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung der Produkte oder Dienstleistungen.
- Fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme: Schäden durch fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte.
- Natürliche Abnutzung: Schäden durch natürliche Abnutzung der Materialien.
- Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung: Schäden durch unsachgemäße Behandlung der Produkte.
- Ungeeignete Betriebsmittel: Schäden durch den Einsatz ungeeigneter Betriebsmittel.
- Austauschwerkstoffe: Schäden durch den Einsatz nicht geeigneter Austauschwerkstoffe.
- Mangelhafte Bauarbeiten: Schäden durch mangelhafte Bauarbeiten am Einsatzort.
- Ungeeigneter Baugrund: Schäden durch ungeeigneten Baugrund.
- Elektrochemische Einflüsse: Schäden durch elektrochemische Einflüsse, sofern diese nicht auf ein Verschulden der Liber Haustechnik GmbH zurückzuführen sind.
Im Falle von Mängeln an den von der Liber Haustechnik GmbH durchgeführten Arbeiten beschränken sich die Ansprüche des Auftraggebers auf Nachbesserung. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, hat der Auftraggeber Anspruch auf angemessene Minderung der Vergütung. Die Ansprüche des Auftraggebers dürfen die Auftragssumme nicht übersteigen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Die Liber Haustechnik GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die durch Nichtbeachtung ihrer Vorschriften entstehen, insbesondere bei Sanitäranlagen.
Beim Aufbau technischer Trocknungsmassnahmen in Wohnungen kann es aufgrund von Überlastung zu Stromausfällen kommen. Die Liber Haustechnik GmbH übernimmt dafür keine Gewährleistung. Im Falle eines Stromausfalls sind folgende Punkte zu beachten:
– Überprüfung von Kühl- und Gefriergeräten.
– Sicherung von Computerdaten.
– Neueinstellung von Zeitschaltuhren nach Wiederherstellung des Stroms.
– Ausfall von Hausglocke, Telefonanlage und elektrisch betriebenen Schließ- und Öffnungseinrichtungen.
– Löschung von Programmierungen bei netzbetriebenen Weckern, Videorecordern und ähnlichen Geräten.
– Ausfall von Heizung und Brauchwasseraufbereitung.
Achtung: Im Vorfeld sollte für einen aufgeheizten Warmwasserspeicher gesorgt werden. Vorsicht bei Geräten, die beim Wiederzuschalten des Stroms eingeschaltet sind, da von diesen Gefahr ausgehen kann.
Bei starken Wänden und Mauern kann nach erfolgter Trocknung Kernfeuchtigkeit nachdringen, was nicht verhindert werden kann. In diesen Fällen übernimmt die Liber Haustechnik GmbH keine Haftung.
Bei der Beauftragung zur Fliesenentfernung wird für eventuelle Rissbildungen an entfernten und angrenzenden Fliesen keine Haftung übernommen. Sichtbare oder unsichtbare Risse im Unterlagsboden oder Holz sowie fehlende oder ungenügende Dehnfugen können Verbreiterungen der Risse verursachen. Diese Rissbildungen werden nicht saniert und die Liber Haustechnik GmbH haftet nicht für Folgeschäden. Sollten zur technischen Trocknung Bohrungen erforderlich sein, wird für das eventuelle Anbohren einer Leitung oder eines Rohres keine Gewährleistung übernommen.
Bei Wasserschäden kann es im Innern der Rohrisolationen zu Wassereintritt kommen, der mit keinem Trocknungsverfahren getrocknet werden kann. Die Liber Haustechnik GmbH schliesst daher jegliche Haftung an verlegten Leitungen aus.
Für Bauseits zu vertretende Stillstandzeiten der Anlagen und Geräte, Stromunterbrechungen und das unbefugte Abschalten der Geräte kann die Liber Haustechnik GmbH nicht haftbar gemacht werden. Die daraus resultierenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Die zum Betrieb der Geräte und Werkzeuge benötigte elektrische Energie muss der Liber Haustechnik GmbH am Einsatzort kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die angefallenen Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Für die Rückvergütung durch die Versicherung gibt die Liber Haustechnik GmbH bei der Rechnungslegung den Energieverbrauch in kWh bekannt.
Für sämtliche Betriebsstörungen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel des Gerätes oder des Aufbaus haben, übernimmt die Liber Haustechnik GmbH keinerlei Haftung. Insbesondere haftet der Auftraggeber für unsachgemäße Bedienung, Beschädigungen, verursachte oder nicht rechtzeitig gemeldete Stromausfälle oder Unterspannungen. All diese Ereignisse liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers und werden unter Anwendung der geltenden Monteursätze oder Kosten für Ersatzteile durch die Liber Haustechnik GmbH verrechnet.
Basel, 01.01.2025